Am 2. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Entscheidung ist das Ergebnis jahrelanger Prüfung und ein notwendiger Schritt zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie bestätigt, was viele längst wissen: Die AfD ist keine konservative Protestpartei, sondern ein Akteur, der gezielt gegen unsere Demokratie arbeitet – mit System, Strategie und wachsender Radikalisierung.
In den vergangenen Jahren hat sich die AfD konsequent weiter radikalisiert. Personen aus dem offen rechtsextremen Spektrum wurden in Führungspositionen gewählt, erhielten Spitzenplätze auf Wahllisten und sind Teil der Bundestagsfraktion. Seit der letzten Bundestagswahl sitzt mit Birgit Bessin eine Abgeordnete aus unserem Wahlkreis im Deutschen Bundestag, die dem mittlerweile verbotenen rechtsextremen Netzwerk „Der Flügel“ zugerechnet wird. Sie unterzeichnete 2015 die sogenannte Erfurter Resolution, das Gründungsdokument des Flügels.
Birgit Bessin gilt laut zahlreichen Medienberichten als enge Vertraute von Andreas Kalbitz, der während seiner Zeit in der AfD ein zentraler Akteur des Flügels war – jener Strömung, die im März 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und im April 2020 formel aufgelöst wurde.
Laut dem Magazin Volksverpetzer wird sie darüber hinaus auch als Vertraute von Björn Höcke eingeordnet.
Diese ideologische und persönliche Nähe zu den führenden Köpfen des Flügels ist kein Randphänomen – sie ist Teil ihrer politischen Ausrichtung.
Das ist beschämend – und es ist beängstigend.
Zentrale Gründe für die Einstufung
- Ein rassistisches Volksverständnis
Die AfD vertritt ein ethnisch-abstammungsmäßiges Bild von „Volk“, das Menschen mit Migrationsgeschichte systematisch ausschließt. Begriffe wie „Umvolkung“ oder „Bevölkerungsaustausch“ stammen direkt aus dem Vokabular der extremen Rechten – übernommen, verharmlost und strategisch verbreitet durch Funktionsträger auf allen Ebenen. - Angriffe auf die Menschenwürde
Die AfD diffamiert regelmäßig ganze Bevölkerungsgruppen – darunter Muslim*innen, Geflüchtete und queere Menschen. In Reden, Anträgen und öffentlichen Stellungnahmen werden queere Identitäten etwa in entwürdigender Weise mit strafbarem Verhalten assoziiert. Diese Rhetorik ist keine Randerscheinung, sondern Ausdruck einer grundsätzlichen Ablehnung gesellschaftlicher Vielfalt. - Delegitimierung des Staates
Die AfD arbeitet systematisch daran, das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen zu untergraben. Sie spricht Parlament und Regierung die Legitimität ab, verbreitet Verschwörungserzählungen und inszeniert sich selbst als einzige „wahre Opposition“. Ziel dieser Strategie ist es, die demokratische Ordnung zu destabilisieren – um sie durch autoritäre Strukturen zu ersetzen.
Unsere Haltung – eindeutig und entschlossen
Die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz bestätigt: Die Partei ist in zentralen Teilen eine Gefahr für unsere Demokratie. Sie unterwandert Institutionen, verbreitet Hass und bietet extremistischen Positionen eine politische Plattform.
David Falkenberg, Sprecher des Kreisverbands Elbe-Elster, erklärt dazu:
„Diese Einstufung war überfällig. Wer Menschenrechte relativiert, Gruppen gegeneinander ausspielt und unsere Demokratie von innen heraus angreift, darf sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen. Dass mit Birgit Bessin eine Person aus unserem Wahlkreis solche Netzwerke mitbegründet hat und heute im Bundestag sitzt, ist ein demokratischer Offenbarungseid. Wir stehen für eine offene, gerechte und wehrhafte Gesellschaft – gerade hier bei uns in Elbe-Elster.“
Wir schließen uns der Haltung und Forderung des Bundesverbands sowie des Landesverbands Brandenburg von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an und leiten daraus unsere eigene Forderung ab:
Die vorhandenen rechtsstaatlichen Mittel müssen genutzt werden – zum Schutz unserer demokratischen Gesellschaft. Angesichts der anhaltenden Radikalisierung und der dokumentierten rechtsextremen Bestrebungen innerhalb der AfD sehen wir die zuständigen politischen und juristischen Stellen in der Verantwortung, ein Verbotsverfahren gegen die Partei mit größter Sorgfalt und Klarheit vorzubereiten und einzuleiten.
Ein solcher Schritt darf nicht überhastet erfolgen, aber er darf auch nicht weiter hinausgezögert werden. Die Voraussetzungen müssen rechtssicher und verfahrensfest geschaffen werden, um politischem Schaden und juristischen Rückschlägen vorzubeugen.
Wir verfügen mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesamt für Verfassungsschutz über wirksame Instrumente, um unsere Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen.
Es wäre fahrlässig, diese nicht zu nutzen.
Unsere Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit.
Sie lebt vom Engagement der Vielen – und vom Mut, klare Kante zu zeigen.
Gegen Hass. Gegen Hetze. Gegen Rechtsextremismus.